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Die rechtliche Regelung der Reproduktionsmedizin in der D-A-CH-Region
>Vor kurzem berichteten wir über das nunmehr 10-jährige Bestehen des novellierten österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes. Diese Neuregelung führte zu einer erheblichen Liberalisierung und damit verbunden zu einer größeren Bandbreite an zugelassenen Therapieoptionen, wie die der Eizellspende, der Präimplantationsdiagnostik und der Behandlung gleichgeschlechtlicher Frauenpaare.
Mittlerweile hat sich in anderen europäischen Ländern die Rechtsprechung im Bereich Reproduktionsmedizin geändert. Zuletzt erlaubte Norwegen 2020 die Eizellspende. Damit bleibt die Eizellspende in Europa faktisch nur noch in Deutschland, der Schweiz und in Luxemburg verboten.
Zumindest hatte die Schweiz 2021 die Vorlage „Ehe für alle“ per Volksabstimmung angenommen, welche die Ehe in der Schweiz für gleichgeschlechtliche Paare öffnet. Damit war ab 2022 auch die Behandlung gleichgeschlechtlicher weiblicher Paare in der Schweiz möglich -wenn auch ohne die Möglichkeiten einer Partnereizellspende (sogenannte ROPA-Behandlung = Reception of Oocytes from Partner).
Situation in Deutschland
In Deutschland setzte die zuletzt zerbrochene Ampelregierung aus SPD, Grüne und FDP eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ein. Dieses interdisziplinär zusammengesetzte Expertengremium, das aus 18 Expertinnen und Experten mit wissenschaftlicher Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bestand, sollte Möglichkeiten einer Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes prüfen, die gesellschaftlich konsensfähig wären. Ende März 2024 legte diese Kommission Ihren Bericht vor. Unter anderem kam die Kommission zur Schlussfolgerung, dass die Eizellspende unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden könne. Auch verschiedene Verbände unterstützen zeitgemäße Regelung zur Legalisierung der Eizellspende in Deutschland. Nach anfänglicher Euphorie kehrt nun wieder Stille ein. „Fallengelassen wie eine heiße Kartoffel“ titelte das deutsche Ärzteblatt im November 2024. Auch die Einschätzung des ehemaligen entlassenen Justizministers Marco Buschmann (FDP), dass eine Legalisierung der Eizellspende noch vor der Bundestagswahl möglich wäre, erfüllte sich bekanntlich nicht. Mit der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages haben sich die politischen Mehrheiten grundlegend verändert- eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland ist damit auch in weite die Ferne gerückt.
Es geht um mehr als nur die Eizellspende
Auch eine Kultivierung aller Embryonen vom Befruchtungsstadium (PN-Stadium) bis zur Blastozyste schließt das deutsche Embryonenschutzgesetz (EschG) explizit aus. Der Paragraph 1 des EschG gibt klar vor, dass in einem Zyklus nicht mehr Eizellen befruchtet werden dürfen als im gleichen Zyklus transferiert werden können – gleichzeitig ist es verboten mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen.
Gerade dies stellt ein großes Problem dar. „Das Embryonenschutzgesetz führt in Deutschland zu einer überdurchschnittlich hohen Rate an Mehrlingsschwangerschaften nach Kinderwunschbehandlung, was erhebliche gesundheitliche Risiken für Mütter und Kinder mit sich bringt“ -so der offene Brief von gleich acht deutschen Fachgesellschaften der Reproduktionsmedizin und -biologie an die Abgeordneten des neuen Bundestags um den elektiven Single Embryo Transfer (SET) zur Reduzierung von Mehrlingsschwangerschaften und -geburten zu erlauben. Ob dieser Appell Gehör findet, bleibt abzuwarten.
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