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Schwangerschaftstest – Wenn aus Glück, Unglück wird!

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Symbolbild | Foto: Shutterstock

Ein emotionaler Wegweiser, nervenaufreibend und kaum abzuwarten:

Der Schwangerschaftstest – Besonders Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die sich zu einer IVF-Therapie entschlossen haben, fiebern diesem Moment sehnlichst entgegen. Ist der Test dann positiv, scheint das Glück perfekt. Dass daraus jedoch schnell auch Unglück werden könnte, wenn die Paare nämlich ohne ärztliche Anweisung eigenmächtig die Medikamente absetzen, zeigt ein aktueller Fall in den IVF Zentren Prof. Zech.

Das Kinderwunschpaar hatte schon zwei Versuche durchgeführt. Der dritte Versuch schien sehr vielversprechend. Das Paar führte den Schwangerschaftstest zwei Tage zu früh durch, als vorgegeben.

Die Frau hatte generell ein schlechtes Gefühl. Sie verspürte ein Ziehen im Unterleib und kannte anscheinend die Symptome eines negativen Versuches, schließlich war dies der dritte und sie rechnete mit der Abbruchblutung. Da der Schwangerschaftstest negativ anzeigte, obwohl der Test zu früh durchgeführt worden war, setzte die Frau die Medikamente ab, ohne mit einem der behandelnden Ärzte in den IVF Zentren Prof. Zech Rücksprache zu halten.

Für die Frau deutete alles auf einen negativen Versuch hin. Sie hatte ständige Bauchschmerzen und litt unter Übelkeit. Sie war sich nicht ganz sicher, ob die Beschwerden von ihrem Unterleib kamen oder dies die Symptome eines Magen-Darm-Virus waren. Sie ging zu ihrem Frauenarzt, um alles abzuklären. Ihr Gynäkologe stellte fest, dass sie schwanger war und das Herzchen des Babys bereits zu schlagen begonnen hatte.

Durch das eigenmächtige Absetzen der Medikation bestand hier ein hohes Risiko eines Abortes!

Datum des Schwangerschaftstests

Das Datum des Schwangerschaftstests wird nach dem Zeitpunkt der Eizellentnahme errechnet. Fünf Tage nach der Punktion erfolgt der Embryo-Transfer in die Gebärmutterhöhle. 14 Tage später kann der Schwangerschaftstest im Urin durchgeführt werden. Für die Kinderwunschpaare beginnt eine spannende Zeit.

Viele können diese Phase nicht abwarten und machen die Tests viel früher als vorgegeben. Oft macht sich dann Enttäuschung breit, wenn dann der Schwangerschaftstest negativ anzeigt. Obwohl ein zu früh durchgeführter Schwangerschaftstest, vorläufig noch nicht aussagekräftig ist!

Das vorgegebene Datum hat seine Berechtigung. Natürlich ist es möglich den Test früher durch zu führen, der auch positiv anzeigen könnte, doch das sind Ausnahmen. Im Normallfall benötigt der Körper Zeit, um das HCG (Humanes Choriongonadotropin) bei einer positiven Einnistung zu produzieren. Daher die vorgegebenen 14 Tage.

Analyse des HCG-Wertes

Das Hormon HCG flutet zuerst im Blut und dann im Urin an. Theoretisch könnte man schon ein, zwei Tage eher, wie vorgegeben, eine HCG-Kontrolle im Blut durchführen lassen.

Die Urintests sind sehr sicher. Zeigt der Test positiv an, produziert der Körper genügend HCG. Sollte der Test im Urin, aber negativ ausfallen, könnte es aber trotzdem sein, dass der Wert im Blut positiv ausfällt. Oft setzten dann die Frauen die Medikamente ab, ohne eine Blutkontrolle durchgeführt zu haben. Eine große Gefahr für einen Abgang des Embryos, ist dann gegeben.

Das Ergebnis im Blut zeigt ein eindeutiges Ergebnis an. Je nach Resultat, kann dann in Absprache mit dem Arzt entsprechend agiert werden. In den IVF Zentren Prof. Zech ist daher immer die Empfehlung: Nach zwei negativ durchgeführten Urintests, eine Blutabnahme des HCGs durchführen zu lassen. Bevor die Medikamente abgesetzt werden, sollte unbedingt noch mit einem Arzt Rücksprache gehalten werden, denn schließlich soll der langersehnte Kinderwunsch in Erfüllung gehen!


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