Symbolbild: Freepik Am 13. Juni 2025 befasste sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) mit dem bestehenden Verbot des sogenannten Social Freezing in Österreich. Hintergrund: Der §2b des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) verbietet es Frauen, die eigenen Eizellen aus Gründen der Familienplanung einfrieren (kryokonservieren) zu lassen. Das Gesetz erlaubt die Kryokonservierung nur aus medizinisch indizierten Gründen (z. B. Chemotherapie oder