Symbolbild: Freepik
Am 13. Juni 2025 befasste sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) mit dem bestehenden Verbot des sogenannten Social Freezing in Österreich. Hintergrund: Der §2b des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) verbietet es Frauen, die eigenen Eizellen aus Gründen der Familienplanung einfrieren (kryokonservieren) zu lassen. Das Gesetz erlaubt die Kryokonservierung nur aus medizinisch indizierten Gründen (z. B. Chemotherapie oder schwere Endometriose). Dagegen klagt aktuell eine Wienerin und beruft sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
(=> siehe dazu auch: 10 Jahre Eizellspende in Österreich, Rückblick auf die Gesetzesnovelle 2025).
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