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Fakten zum IVF-Fonds

Kostenbeteiligung bei IVF-Behandlungen in Österreich

| Ausgestellt am 29. Mai 2015, in Behandlung.
beitragsbild

Symbolbild | Foto: Shutterstock

Der Österreichische IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Gesundheit und trägt zur finanziellen Entlastung von ungewollt kinderlosen Paaren bei, die mit medizinischer Hilfe schwanger werden wollen.

Der IVF-Fonds setzt sich aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und privaten Versicherungsunternehmen, sowie des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe zusammen.


Aufgrund der diesjährigen Gesetzesnovelle des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes sind auch gleichgeschlechtliche Paare, sprich lesbische Paare anspruchsberechtigt.

IVF Zentren Prof. Zech-Bregenz

Tel. +43 5574 44836
E-Mail: zech@ivf.at
Web: www.ivf.at
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IVF Zentren Prof. Zech-Salzburg

Tel. +43 662 9010 5000
E-Mail: office@kinderwunsch-salzburg.at
Web: www.kinderwunsch-salzburg.at

Die Kosten einer IVF-Therapie (70% IVF-Fonds, 30% Selbstbehalt) werden nur übernommen, wenn das Kinderwunschpaar bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und die Behandlung bei einem Vertragspartner machen lässt. Das heißt, bei Kliniken oder Kinderwunsch-Zentren, die eine entsprechende Zulassung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz besitzen und einen Vertrag mit dem IVF-Fonds haben, wie z.B. die IVF Zentren Prof. Zech in Bregenz u. Salzburg (mehr Infos siehe Kontakt).


Links:
» IVF-Fonds: Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch

(Seite | https://www.bmgf.gv.at)

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