Symbolbild: Freepik Am 13. Juni 2025 befasste sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) mit dem bestehenden Verbot des sogenannten Social Freezing in Österreich. Hintergrund: Der §2b des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) verbietet es Frauen, die eigenen Eizellen aus Gründen der Familienplanung einfrieren (kryokonservieren) zu lassen. Das Gesetz erlaubt die Kryokonservierung nur aus medizinisch indizierten Gründen (z. B. Chemotherapie oder

Eizellen einfrieren bei Endometriose
| Maßnahmen zum Erhalt der weiblichen Fruchtbarkeit bei benignen Erkrankungen

Symbolbild | Foto: Shutterstock Wenn bestimmte medizinische Umstände zur Schädigung oder zum Verlust der Eizellen/Samenzellen führen, z.B. durch eine bevorstehende Bestrahlungs- oder Chemotherapie, dann besteht für betroffene Frauen und Männer die Möglichkeit, durch moderne reproduktionsmedizinische Verfahren, einige ihrer Eizellen bzw. Samenzellen vorsorglich einzufrieren und „einzulagern“ (Kryokonservierung). Diese Behandlung ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Daher