Symbolbild: Freepik Am 13. Juni 2025 befasste sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) mit dem bestehenden Verbot des sogenannten Social Freezing in Österreich. Hintergrund: Der §2b des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) verbietet es Frauen, die eigenen Eizellen aus Gründen der Familienplanung einfrieren (kryokonservieren) zu lassen. Das Gesetz erlaubt die Kryokonservierung nur aus medizinisch indizierten Gründen (z. B. Chemotherapie oder

Präoperative Maßnahmen zur Fertilitätsprotektion
| Teil 1 der Themen-Serie „Reproduktionsmedizin und Chirurgie“
Symbolbild | Foto: Shutterstock Reproduktionsmedizin geht heute weit über „reine IVF“ hinaus. Multidisziplinäre Netzwerke gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ein stetiger fachmedizinischer und wissenschaftlicher Austausch ist nicht nur als notwendiger Schulterschluss zu betrachten, sondern stets im Sinne einer bestmöglichen Betreuung und Behandlung gemeinsamer Patientinnen und Patienten. Wie wichtig der berühmte Blick über den Tellerrand ist,